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Was genau erwirbt ein Investor bei dem Kauf eines Pflegeappartements? - La Vida Immobilien Verwaltungs GmbH Ochtrup

Was genau erwirbt ein Investor bei dem Kauf eines Pflegeappartements?

Was genau erwirbt ein Investor bei dem Kauf eines Pflegeappartements?

Bei einem Kauf eines Pflegeappartements wird der Käufer als Eigentümer im Teileigentumsgrundbuch des jeweiligen Appartements eingetragen.
Ein Pflegeappartement ist eine Wohneinheit in einem Pflegeheim. Die Appartements sind mit einem Wohn- und Schlafbereich und einem barrierefreien Badezimmer ausgestattet.

Die Appartements sind ca. zwischen 22 m² und 25 m² groß und bilden das erworbene Sondereigentum ab.

In einer Pflegeimmobilie gibt es zahlreiche Gemeinschaftsflächen wie z.B. Speisesäle, Großküchen, Umkleideräume für das Personal, Therapiebadezimmer, diverse Lagerräume, Flure und viele mehr.

Anteilig erwirbt der Investor diese Gemeinschaftsflächen mit. Bei einem Kauf eines Pflegeappartements entfallen zusätzlich ca. 30 m² Gemeinschaftseigentum auf das jeweilige Appartement des Investors.

Somit ergibt sich eine Fläche aus Sondereigentum (22-25 m²) und aus der Gemeinschaftsfläche (ca. 30 m²) von ca. 55 m².

Diese 55 m² sind für den Investor die vermietbare Fläche, denn nicht nur die Appartements sind an den Betreiber der Immobilie vermietet, sondern das gesamte Gebäude – also einschließlich der Gemeinschaftsflächen.

Somit ergibt sich für den Investor bei dem Kauf eines Pflegeappartements eine angemessene Miete und eine attraktive Rendite.